Europäische Kommission verlangt von Deutschland Änderung der MwSt-Vorschriften für Kunstgegenstände (darunter auch Münzen)

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15. März 2012 – Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter MwSt-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften sind mit dem EU-Recht unvereinbar.

In Deutschland wird auf alle Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände ein ermäßigter MwSt-Satz angewendet.
Die MwSt-Vorschriften der EU enthalten ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Dieses Verzeichnis führt jedoch die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände nicht auf. Daher ist auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in der EU der Normalsatz anzuwenden.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Kommt Deutschland der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

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Den Text und Links zu weiteren Verfahren und der damit verbundenen Vorgehensweise finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.