2013 bleibt der Steuersatz von 7% auf Münzen und andere Kunstgegenstände

[bsa_pro_ad_space id=4]

1. November 2012 – Das Sammeln von Kunstgegenständen hat eine Jahrhunderte alte Tradition in Deutschland. Unzählige Museen beherbergen vormals private Sammlungen, die auf dem Kunstmarkt gekauft worden sind. Sammeln bildet, genau wie das Lesen von Büchern. Vielleicht ist das der Grund, warum in Deutschland auf den Erwerb von Kunstgegenständen, darunter auch Münzen, der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt.

Kürzlich hat die EU Deutschland wegen dieser Begünstigung vermahnt. Es wird gefordert, den Steuersatz auf Kunstgegenstände auf europäischen Standard anzuheben. Protest dagegen ist von deutschen Politikern nicht zu vernehmen. Doch auf das Betreiben der betroffenen Verbände hat man die Entscheidung verschoben. Für 2013 gilt noch der ermäßigte Steuersatz. 2014 ist mit einer Änderung zu rechnen. Ab dem 1. Januar 2014 soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz abgeschafft werden. Fortan gilt also der reguläre Mehrwertsteuersatz.

Der Händler kann wählen, ob er diesen anwendet oder die Differenzbesteuerung, die lediglich auf den Gewinn Steuer berechnet, was mit gewaltigen verwaltungstechnischem Aufwand verbunden wäre. Problematisch ist vor allem die Überführung des bisherigen Lagers in die Differenzbesteuerung. Hier wird noch hinsichtlich Übergangslösungen diskutiert. Die Verbände setzen sich für eine vernünftige Lösung ein.

Wir berichteten über den Protest der EU, um diesen Artikel zu lesen, klicken Sie hier.

In diesem Artikel finden Sie eine Adresse, wo Sie Ihre Meinung zum Thema kundtun können.