Baldwin führt Prozess gegen Sheikh Saud Bin Mohammed Al-Thani

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von Ursula Kampmann

8. November 2012 – Am 4. Januar 2012 fand in New York der Verkauf der Sammlung Prospero statt. Es war eine großartige Auktion! Das Material hatte Jahrzehnte unberührt gelegen. Der Sammler hatte mit Verstand und Geschmack bei den bedeutendsten Münzhändlern seiner Zeit gekauft. Der Münzmarkt spielte verrückt, und die Zuschläge waren exorbitant. Größter Käufer war – wieder einmal – Sheikh Saud Bin Mohammed Al-Thani.

Elf Monate später sieht die Sache anders aus. Bis heute warten die Veranstalter der Auktion nämlich vergebens auf eine Zahlung. So ist die Angelegenheit nun vor Gericht gegangen.

Wie man der englischen Presse entnehmen kann, nimmt der Anwalt der Münzhändler kein Blatt vor den Mund. Er bezeichnet den Angeklagten, immerhin Cousin des Emirs von Katar, als „serial defaulter“ (= Schuldner im wiederholten Fall) und behauptet, er habe auch bei anderen Auktionshäusern Berge von Schulden angehäuft, so 4,3 Millionen Pfund bei Bonhams und 26 Millionen Pfund bei Sotheby. „Er bietet im Wissen, dass er nicht fähig sein wird zu zahlen. Vielleicht genießt er auf eine perverse Art den Prozess des Bietens.“, so wird der Anwalt Jeffrey Gruder in einem Artikel des Telegraph zitiert.

Bereits am 9. Oktober 2012 sollen die britischen Vermögenswerte von Sheikh Al-Thani eingefroren worden sein. Nun fürchten die Gläubiger, der Bürger von Katar habe sich nach Doha zurückgezogen, um für ihre Forderungen nicht mehr greifbar zu sein. Ob es da beruhigt, wenn Al-Thanis Anwalt abwiegelt und bemerkt, es sei „nicht ungewöhnlich“ für Männer in der Position des Sheiks, sich zu Beginn der kalten Jahreszeit in den Nahen Osten zurückzuziehen. Nach Aussage des Verteidigers hätte der Sheik sich bemüht zu zahlen, und es sei nur eine Verkettung unglücklicher Umstände, dass diese Zahlung noch nicht eingetroffen sei.

„Er ist ein sehr bekannter und international angesehener Kunstsammler“, so Stephen Rubin, der Verteidiger. Gleichzeitig sprach er den Auktionatoren das Recht ab, den Prozess überhaupt anzustrengen, sie hätten ja schließlich nur als Agenten für einen ungenannten Kunden von Baldwins den Verkauf der Münzen organisiert. Außerdem hätten sie die Münzen ja noch, und es stehe ihnen frei, einen Käufer dafür zu finden, falls sie es wollten.
Ob der dafür allerdings noch einmal diese Preise zahlen würde, diese Frage stellte sich der Verteidiger nicht.

Wir haben bereits am 27. Oktober 2011 über den Münzsammler Al-Thani berichtet. Wenn Sie diesen Artikel noch einmal lesen wollen, klicken Sie hier.

Die englischen Zeitungen, in denen ausführlich über den Gerichtsprozess berichtet wurde, finden Sie hier und hier.