Sotheby wehrt sich gegen griechische Ansprüche

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von Ursula Kampmann

7. Juni 2018 – „To clarify the rights of legitimate owners“, also „um das Recht legitimer Eigentümer juristisch abzuklären“, hat Sotheby vor dem Gericht von New York am 4. Juni 2018 Anklage erhoben gegen das griechische Kulturministerium. Im Zentrum des Prozesses steht eine kleine Skulptur im Wert von 150.000 – 250.000 $. Es handelt sich um ein stilisiertes Pferd aus der geometrischen Epoche mit einer Provenienz, wie sie besser nicht sein könnte.

Es ist im Besitz der Nachkommen der beiden verstorbenen Sammler Howard und Saretta Barnet, die diese Figur im Jahr 1973 gekauft hatten. Dies war nicht das erste Mal, dass das Pferdchen auf dem Markt erschien. Dieses hatte 1967 in einer Schweizer Auktion den Besitzer gewechselt.
Trotzdem sandte das griechische Kulturministerium einen Tag vor der Auktion einen Brief an den Auktionator, in dem das Auktionshaus aufgefordert wurde, die Bronzestatuette zurückzuziehen und zu helfen, sie nach Griechenland zurückzuführen. In diesem Brief erhob das Ministerium, so die Financial Times, der dieser Brief vorlag, die Anklage, dass sich keinerlei Nachweis in den griechischen Archiven befände, mit dem nachgewiesen werden könne, dass das Objekt das Land auf rechtmäßige Art und Weise verlassen habe. Deshalb behalte man sich das Recht vor, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Der Grund für diese Aktion ist möglicherweise die Tatsache, dass das Pferd in den Akten von Robin Symes auftaucht. Der britische Kunsthändler hatte es angekauft, allerdings erst nachdem es 1967 in einer Schweizer Auktion angeboten worden war.

Obwohl Sotheby der Argumentation des griechischen Kulturministeriums nicht folgt, hat es das Objekt zurückgezogen. Auch zum Schutz des Sammlers. Eine Rückforderung so kurz vor der Auktion, ohne dem Auktionshaus die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit abzuklären, hätte jeden Bieter abgeschreckt, ein adäquates Gebot zu machen. Viele Auktionshäuser kennen diese Situation. In den letzten Jahren haben immer wieder Länder mit einer reichen archäologischen Vergangenheit in letzter Sekunde vor der Auktion Ansprüche auf einzelne Lose oder ganze Sammlungen gestellt, die sie danach juristisch nicht nachweisen konnten.

Nun geht Sotheby in die Offensive, denn sowohl dem Auktionshaus als auch dem Sammler ist durch die Art und Weise, wie das griechische Kulturministerium agiert, Schaden entstanden. Die Financial Times spricht davon, dass zum ersten Mal ein Auktionshaus einen Staat anklagt. Dies entspricht nur bedingt der Realität. In Deutschland war das Bundesland Hessen mehrfach wegen des jedem geltenden Recht spottenden Vorgehen seiner Vertreter Ziel von (erfolgreichen) Anklagen.

Wirklich Erfolg zeigte sich allerdings erst, als Betroffene juristisch nicht mehr gegen das Bundesland vorgingen, (dem die auferlegten Strafen mehr oder weniger gleichgültig waren), sondern gegen dessen Vertreter.

Denn wir sollten nicht vergessen, dass es nicht „Griechenland“ oder das „griechische Kulturministerium“ ist, das über die Art und Weise entscheidet, wie in den letzten Jahren agiert wurde, sondern (fehlbare) Menschen.

Der ursprüngliche Artikel wurde in der Financial Times publiziert.

Hier lesen Sie mehr über den Prozess, den ein Frankfurter Antikenhändler gegen ein Mitglied des Römisch-Germanischen Zentralmuseums gewann.

Wie Vertreter des Bundeslands Hessen 2008 eine Münzsammlung zwei Jahre und acht Monate zu unrecht beschlagnahmt hielten, lesen Sie in drei Artikeln der MünzenWoche:
Die Chronik des „Falls Alexander Krombach“
Neuer Akt im „Fall Krombach“
Glückliches Ende des „Falls Krombach“

Wie Sie sich in Deutschland nach der Einführung des Kulturgüterschutzgesetzes rechtskonform verhalten, erfahren Sie im Leitfaden für den Münzhandel zum Umgang mit dem Kulturgutschutzgesetz oder in den Offiziellen Handreichungen zum neuen Kulturgutschutzgesetz.

Das Gesetz ist so kompliziert, dass mittlerweile sogar ein juristisches Buch mit 576 Seiten dazu veröffentlicht wurde. Wir stellten es im März 2018 vor.