Großer Erfolg im Hinblick auf das Kulturgutschutzgesetz

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6. Dezember 2018 – Zum Jahresende gibt es einen großen Erfolg für den deutschen Münzenhandel und Sammler im Hinblick auf das KGSG zu vermeldet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat den von VdDM e.V. und BddM e.V. gemeinsam erarbeiteten Leitfaden für den Münzhandel zum Umgang mit dem Kulturgutschutzgesetz veröffentlicht. 

Das ist insofern beachtlich, weil damit der Bund den Auffassungen der beiden deutschen Münzenhändlerverbände folgt. Beide Verbände setzten dabei jahrelang auf einen konstruktiven Dialog mit dem Gesetzgeber. Das Ergebnis ist eine Interpretationshilfe der relevanten und vom Handel am meisten gefürchteten Bereiche, der die BKM folgt. So ist nun die Beweislastumkehr bei der Einfuhr von Münzen vom Tisch. Zwar ist es im eigenen Interesse der Münzen importierenden Händler, die Herkunft einer Münze zu kennen, aber es obliegt den Behörden, im Zweifel einen Nachweis für eine unrechtmäßige Einfuhr zu erbringen.

Auch im Ausfuhrbereich ist ein großer Erfolg gelungen. So vertritt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Rechtsauffassung, wonach Münzen nicht als archäologisches Kulturgut gelten, wenn es sie in großer Stückzahl gibt und sie für die Archäologie keinen relevanten Erkenntnisgewinn aufweisen. Zudem gelten auch Anlagemünzen nicht als Kulturgut, soweit sie in denkbaren, seltenen Ausnahmefällen nicht einen numismatischen Wert haben, der den Anlagewert hinter den Seltenheitswert zurücktreten lässt.

Diese und weitere Punkte und Anleitungen finden sich in oben erwähntem Leitfaden, der ab sofort in aktualisierter Form auf den Verbandswebseiten befindet. Nun muss sich die Praxistauglichkeit des Leitfadens zeigen. Die schlimmsten Befürchtungen, was die Folgen des KGSG für den Münzhandel angeht, sind hiermit jedenfalls vom Tisch. Dazu der 2. Vorsitzende des VdDM Ulrich Künker: „Die Märkte können sich nun wieder beruhigen. Und wir können feststellen: Das Verbandsvermögen wurde an dieser Stelle für die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Arensmann überaus sinnvoll und zum vollen Nutzen der Mitglieder eingesetzt.“ 

Der 1. Vorsitzende Christoph Raab ergänzt: „Besser kann das Jahr 2018 für unsere Mitglieder nicht enden. Wir sind dabei vor allem sehr glücklich über den erfolgreichen Schulterschluss mit dem BddM e.V., bei dem wir uns herzlich für die exzellente Zusammenarbeit bedanken wollen!“. 

Den Leitfaden für den Münzhandel zum Umgang mit dem Kulturgutschutzgesetz finden Sie online.

Mehr Informationen über die Arbeit des Verbands der deutschen Münzenhändler e.V. sowie des Berufsverbands des Deutschen Münzenfachhandels e.V. ist auf den jeweiligen Webseiten verfügbar.

Weitere Artikel rund um den Kulturgüterschutz finden Sie im entsprechenden Teil unseres Archivs.