Neues Kulturgutschutzgesetz in Kraft

11. August 2016 – Am 23. Juni 2016 beschloss der Bundestag das neue Kulturgutschutzgesetz, am 8. Juli 2016 stimmte der Bundesrat zu. Nun hat auch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet, und es wurde am 5. August im Bundesgesetzblatt publiziert. Damit ist das Kulturgutschutzgesetz am 6. August in Kraft getreten.

Sie können den Text des neuen Kulturgutschutzgesetzes hier lesen.

Folgende Übersicht publizierte das Amt für Kultur und Medien hinsichtlich der gültigen Alters- und Wertgrenzen für die Ausfuhr:

  Export aus EU Export innerhalb der EU
  Alter Wert  Alter Wert
1. Archäologische Gegenstände 100 0 100 0
2. Bestandteile von Kunst-und Baudenkmälern 100 0 100 0
3. Bilder und Gemälde 50 150.000 75 300.000
4. Aquarelle / Gouachen / Pastelle 50 30.000 75 100.000
5. Mosaike / Zeichnungen  50 15.000 75 50.000
6. Radierungen / Stiche / Lithographien / Plakate 50 15.000 75 50.000
7. Plastiken 50 50.000 75 100.000
8. Fotographien / Filme / Negative 50 15.000 75 50.000
9. Handschriften 50 0 75 50.000
10. Bücher 100 50.000 100 100.000
11. Landkarten 200 15.000  200 30.000
12. Archive 50 0 50 50.000
13. a)Sammlungen und Einzelstücke aus zoologischen, botanischen, mineralogischen oderr anatomischen Sammlungen 0 50.000 0 100.000
13. b) Sammlungen von historischem, paläontologischem, ethnographischem oder numismatischem Wert 0 50.000 0 100.000
14. Verkehrsmittel  75 50.000 150 100.000
15. a) Sonstige Antiquitäten 50-100 50.000 100 100.000
15. b) Sonstige Antiquitäten  über 100 50.000 100 100.000

Achtung: Münzen gelten bei der Ausfuhr in einen anderen EU-Mitgliedstaat nicht als archäologische Gegenstände, wenn es sie in großer Stückzahl gibt, sie für die Archäologie keinen relevanten Erkenntniswert haben und nicht von einem Mitgliedstaat der EU als individualisierbare Einzelobjekte unter Schutz gestellt sind. In diesem Fall ist keine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen. Gleiches gilt nach Maßgabe des Urteils des Bundesfinanzgerichtshofes für die Ausfuhr in Staaten außerhalb der EU. Eine Einordnung von Münzen als archäologische Gegenstände kommt nur dann in Betracht, wenn es sich bei den fraglichen Münzen nicht um „Massenware“ handelt.

Die beiden Münzhändler-Verbände erarbeiten derzeit anhand des Gesetzestextes einen Leitfaden für juristisch korrektes Sammeln in Deutschland. Wir werden diesen Leitfaden nach seiner Fertigstellung in der MünzenWoche publizieren.

Die MünzenWoche veröffentlichte ein Interview mit Ansgar Heveling, in dem er über die Auswirkungen der neuen Kulturgutschutzgesetzgebung spricht.

Die MünzenWoche berichtete ebenfalls über die Debatte im Bundestag zum neuen Kulturgutschutzrecht.

Auch wenn vielen nicht zum Lachen zumute ist, hat sich unsere Cartoonistin Claire Franklin ihren ganz eigenen Reim aufs neue Kulturgutschutzrecht gemacht.

Alle Cartoons