Strafarbeit für Peter Weiss

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5. Juli 2012 – Die Neuigkeit verbreitete sich während der New York International Coin Convention 2012 wie im Fluge. Peter Weiss, angesehener Handchirurg, Münzsammler und Miteigentümer der Nomos AG in Zürich, war im Auftrag der Staatsanwaltschaft von New York abgeführt, zwei Münzen aus der Nomos Auktion beschlagnahmt worden. Grund dafür war eine anscheinend im Geheimen aufgenommene Tonbandaufnahme, in der Peter Weiss im Gespräch mit einem inoffiziellen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft zugab, dass es sich um eine „frische, vor ein paar Jahren ausgegrabene“ Münze handle.

Wie das Wall Street Journal berichtet, hat Peter Weiss nun gestanden, dass er wusste, das die beiden betroffenen Münzen – ein Dekadrachmon von Myron und Polykrates aus Akragas und eine Tetradrachme von Herakleidas aus Katane – nach 1909 gefunden worden waren und dass er über die italienischen Gesetze zum Export antiker Kunstobjekte informiert war. Auf keinen Fall habe er gewusst, dass die Stücke falsch seien.

Denn nach seiner Verhaftung hatte ein Experte die Münzen untersucht und beide für falsch erklärt, so der Manhattan Assistant District Attorney Matthew Bogdanos. Trotzdem hat sich Peter Weiss nach einem Gesetz des Bundesstaates New York schuldig gemacht, weil er diese Münzen besaß, obwohl er glaubte, sie seien zu Unrecht aus Italien ausgeführt worden.

Diese amerikanische Version von Rechtsprechung wirkt auf den europäischen Münzsammler etwas merkwürdig. Vor allem wenn es um die Strafe geht, die vom Gericht zugemessen wurde: Peter Weiss muss auf 23 im Januar beschlagnahmte Münzen verzichten, von denen nicht nachgewiesen ist, dass sie zu Unrecht aus Italien ausgeführt wurden. Ferner muss er 70 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, 3.000 Dollar Strafe zahlen und einen Aufsatz schreiben über das Problem, mit Münzen ohne Provenienz zu handeln und die fortwährende Bedrohung, die diese Praxis der archäologischen Dokumentation zufügt.

Wenn Sie den ganzen Artikel im Wall Street Journal lesen wollen, klicken Sie hier.

Wenn Sie den Beitrag des auf Kulturgüterrecht spezialisierten Anwalts Rick St. Hilaire lesen wollen, klicken Sie hier.

Wir berichteten über Beschlagnahmung und Verhaftung am 19. Januar 2012. Wenn Sie den Text lesen wollen, klicken Sie hier.