Öffentliche Konsultation im Geheimen

[bsa_pro_ad_space id=4]

5. März 2012 – Die Europäische Union führt derzeit weitgehend unbemerkt eine öffentliche Konsultation durch, ob die Gesetze zur Rückgabe von Kulturgütern eine Verschärfung benötigen. Auch die Verbände haben erst am Freitag, dem 2. März 2012 von dieser Umfrage erfahren.
Deshalb stehen wir alle unter Zeitdruck. Bitte beteiligen auch Sie sich unbedingt noch heute an dieser Umfrage. Die Frist endet heute, am 5. März 2012.

Der Fragebogen lässt leider keine Möglichkeit, anonym an der Befragung teilzunehmen. Wenn Sie es vermeiden wollen, dass Sie hinterher Besuch von Dieben bekommen, die an Ihrer Sammlung interessiert sind, stimmen Sie einer Veröffentlichung Ihrer Daten nicht zu. Als Sammler sind Sie eine „interessierte Partei“ und können Ihre Meinung unter dieser Rubrik abgeben.

Unterstellen wir freundlich, dass die EU mit der genauen Erfassung der Daten eine Doppelmeldung von Beiträgen verhindern will.

Allerdings ist es äußerst bedenklich, wenn gleichzeitig die Frage gestellt wird, ob der Beteiligte öfter Kunstobjekte im Ausland kauft. Wofür wird diese Auskunft, die noch dazu obligatorisch ist, gebraucht? Viele Teilnehmer werden sich fragen, ob ihre Adresse damit für spätere Rückfragen gespeichert wird. Man darf sicher sein, dass viele Sammler, denen dieses Thema am Herzen liegt, allein wegen dieser Frage nicht den Fragebogen beantworten werden. Ein weiterer Hinweis darauf, dass es in dieser so genannten „Öffentlichen Konsultation“ nicht darum geht, die reale Situation zu bewerten.

Sollte die Europäische Union ihrer Meinung nach den EU-Ländern helfen, ihre Kulturgüter zu schützen? – Was für eine doppeldeutige Frage! Effektiver Schutz vor Ort wäre nötig, aber in die inneren Verhältnisse der Länder mischt sich die EU selbstverständlich nicht ein. Oder hätten Sie von einem Hilfsangebot gehört, das Italien zeigt, wie man den Einsturz von wertvoller Gebäudesubstanz verhindert, oder Griechenland die finanziellen Mittel gibt, seine Museen und Grabungsstätten zu bewachen? Die Frage dreht sich nur um eine verschärfte Gesetzgebung auf Kosten von Sammlern und Händlern.
Und dann das Herkunftszertifikat, das es nicht gibt! Allein diese Frage zeigt, aus welcher Richtung der Fragebogen kommt.

Und hier die zweite doppeldeutige Frage: eine Gesetzgebung, die der Willkür für Beschlagnahmungen Tür und Tor öffnet, ist schlecht. Doch bis jetzt haben die Gerichte anhand eben dieser Gesetzgebung noch immer die Beweislast dem Ankläger aufgebürdet. Deshalb sind diese Gesetze „insgesamt geeignet“. Kein Sammler, kein Händler, kein Museum kann eine verschärfte Gesetzgebung wünschen, die dem Besitzer der Münze die Beweislast aufbürdet, dass seine Münze aus einer alten Sammlung stammt.

Ja, wir haben Gesetze, die gestohlenes Gut schützen, den Eigentümer aber auch verpflichten, Kenntnis über sein Eigentum zu haben.

Sie haben nur noch heute Zeit, ihre Meinung bei dieser Umfrage zum Ausdruck zu bringen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Den Link zum Umfragebogen finden Sie hier.
Oben können Sie die Sprache auswählen, in der Sie den Fragebogen beantworten wollen.