Welche italienischen Münzen betrifft das MOU zwischen den Vereinigten Staaten und Italien?

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10. März 2011 – Das Memorandum of Understanding (MOU) zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Italien wurde im Januar in Kraft gesetzt. Wayne G. Sayles, Executive Director der Ancient Coin Collectors Guild, gibt uns eine kurze Zusammenfassung, welche Münzen betroffen sein werden. Dieser Artikel wurde dem März Newsletter der Ancient Coin Collectors Guild entnommen. Wir danken Wayne Sayles für die Erlaubnis, ihn hier wiederzugeben.

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Importbeschränkungen wurden auf bestimmte Münzen von italischem Typ erhoben:

Das Bundesregister vom Mittwoch, dem 19. Januar 2011, kündigt die Erneuerung eines Memorandum mit Italien an, das eine Ausdehnung auf bestimmte Münzen vom italischen Typ enthält. Der den Münzen gewidmete Abschnitt zeigt Importbestimmungen an für:

„F. Münzen vom Italischen Typ – A Ein Typenkatalog der gelisteten Zahlungsmittel und Münzen kann bei N. K. Rutter et. al. (Hg.), Historia Nummorum: Italien (London, 2001) gefunden werden. Andere erscheinen bei G. F. Hill, Coins of Ancient Sicily (Westminster, 1903).

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1. Klumpen von Bronze (Aes Rude) – Irreguläre Klumpen von Bronze, die als frühes Tauschmittel in Italien seit dem 9. Jh. v. Chr. verwendet wurden.

2. Bronzebarren (Ramo Secco und Aes Signatum) – Gegossene Bronzebarren (ganz oder zerteilt), die als Tauschmittel in Zentralitalien und Etrurien seit dem 5. Jh. v. Chr. benutzt wurden.

3. Gegossene Münzen (Aes Grave) – Gegossene Bronzemünzen von römischen, etruskischen und italischen Städten seit dem 4. Jh. v. Chr.

4. Geprägte Münzen – Geprägte Münzen der römischen Republik und etruskischer Städte, produziert in Gold, Silber von Bronze vom 3. Jh. v. Chr. bis 211 v. Chr., darunter die „Römisch-Kampanischen“ Prägungen.

5. Geprägte Münzen der Kolonien – Geprägte Bronzemünzen von republikanischen und frühen kaiserzeitlichen Kolonien und Municipien in Italien, Sizilien und Sardinien seit dem 3. Jh. v. Chr. bis 37 n. Chr.

6. Münzen der griechischen Städte – Münzen der griechischen Städte auf der süditalienischen Halbinsel und Sizilien (Magna Graecia), gegossen oder geprägt, in Gold, Silber und Bronze, vom späten 6. Jh. v. Chr. bis ca. 200 v. Chr.“

Diese Beschränkungen treten mit dem 19. Januar 2011 in Kraft und bleiben gültig für eine Periode von fünf Jahren. Zu diesem Zeitpunkt werden sie einer Überprüfung vor der Erneuerung unterzogen. Jegliche Münze der oben angegebenen Typen kann nach diesem Datum nicht in die Vereinigten Staaten importiert werden, außer sie ist von einer Exporterlaubnis der Republik Italien begleitet oder von einem Beweis, daß sie sich bereits vor diesem Datum außerhalb von Italien befand. Münzen der römischen Kaiserzeit fallen nicht unter die Bestimmungen des MOU und sind keinerlei Importbeschränkungen unterworfen. Diese Importbestimmungen gelten nur bei Eintritt in die Vereinigten Staaten.
Sammler in den meisten anderen Ländern der Welt werden weiterhin unbeschränkten Zugang zu diesen Münzen genießen.

Die Ancient Coin Collectors Guild hat sich aktiv der Erlassung von Importbeschränkungen auf Münzen widersetzt und wird fortfahren, dies mittels fortgesetzter Prozesse innerhalb des Bundesgerichtssystems gegen das U.S. State Department (DOS) und Customs and Border Protection (CBP) zu tun. Es muß betont werden, daß dieses staatliche Memorandum mit Italien nur den Transit von undokumentierten Münzen betrifft und keinerlei Einfluß hat auf Münzen, die sich bereits außerhalb Italiens befinden, sofern dies nachgewiesen werden kann.

von Wayne G. Sayles
19. Januar 2011